Willkommen bei der DEnG
Einladung zur 15. Generalversammlung
der DEnG Denzlinger BürgerEnergiegenossenschaft e.G.
Sehr geehrtes Mitglied,
zur ordentlichen Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2025 am
Mittwoch, den 27. Mai 2025, um 19:00 Uhr
im kleinen Saal des Kultur & Bürgerhauses in Denzlingen
lade ich Sie im Namen des Aufsichtsrates und des Vorstandes recht herzlich ein.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Eröffnung und Begrüßung durch den AR-Vorsitzenden
- Gedenken der verstorbenen Mitglieder
- Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit
- Bericht des Vorstandes über den Stand der Projekte (u.a. Nahwärmenetz, Freiflächen-PV, Mieterstrom) und Zukunftsperspektiven der DEnG
- Bericht zu Aktivitäten der DEnG GmbH
- Präsentation des Jahresabschlusses 2025
- Zustimmung der Generalversammlung zum dargestellten Jahresabschluss
- Verwendung des Jahresüberschusses, Aussprache und Beschlussfassung *
- Entlastung des Vorstandes
- Entlastung des Aufsichtsrates
- Satzungsänderung § 7 der Satzung:
Der Satz „Wird ein Mitglied durch mehrere Erben beerbt, so endet die Mitgliedschaft der Erben am Schluss des Geschäftsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Erbfall eingetreten ist, sofern die Erben untereinander die Mitgliedschaft nicht einem Miterben allein überlassen haben (§ 77 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes).“
wird ersetzt durch (neu):
„Wird ein Mitglied durch mehrere Erben beerbt, so endet die Mitgliedschaft der Erben am Schluss des Geschäftsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Vorstand in Textform über den Erbfall unterrichtet wurde, sofern die Erben untereinander die Mitgliedschaft nicht einem Miterben allein überlassen haben (§77 Abs 2 des Genossenschaftsgesetzes).“
- Satzungsänderung § 38 der Satzung (Ergänzung neu – Anpassung an die Mustersatzung des BWGV):
"Neben der gesetzlichen Rücklage kann eine weitere Ergebnisrücklage gebildet werden. Werden Eintrittsgelder, Agios, Strafgelder, Baukostenzuschüsse oder vergleichbare Beiträge erhoben, so sind sie dieser Ergebnisrücklage zuzuweisen. Über ihre Verwendung beschließen Vorstand und Aufsichtsrat in gemeinsamer Sitzung (§ 24 der Satzung). DerGeneralversammlung verbleibt das Recht, sie zur Deckung von Bilanzverlusten zu verwenden (§ 44 der Satzung)."
- Neuwahl des Aufsichtsrates
- .Vorstellung Projekt „Lebendige Ortsmitte: Denzlingen testet Fußgängerzone in der Rosenstraße"
- Verschiedenes
| *Der Vorstand schlägt vor: Den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 38.335,79 unter Einbeziehungen eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 5.733,45 wie folgt zu verwenden: | ||
| Gesetzliche Rücklage: | EUR 384,00 | |
| Andere Ergebnisrücklagen: | EUR 0,00 | |
| Dividende 2,50 %: | EUR 35.171,00 | |
Diese Ergebnisverwendung wird vom Aufsichtsrat befürwortet.
Hinweis: Der vorbereitete Jahresabschluss 2025 liegt zur Ansicht im Rathaus Denzlingen, Zimmer 2.23, zu den bekannten Geschäftszeiten aus.
Bitte prüfen Sie die Möglichkeit der Stimmübertragung per Vollmacht an ein anderes Mitglied.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hollemann
Aufsichtsratsvorsitzender
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