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Willkommen bei der DEnG

Einladung zur 15. Generalversammlung
der DEnG Denzlinger BürgerEnergiegenossenschaft e.G.

 

Sehr geehrtes Mitglied,

zur ordentlichen Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2025 am

Mittwoch, den 27. Mai 2025, um 19:00 Uhr
im kleinen Saal des Kultur & Bürgerhauses in Denzlingen

lade ich Sie im Namen des Aufsichtsrates und des Vorstandes recht herzlich ein.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den AR-Vorsitzenden
  2. Gedenken der verstorbenen Mitglieder
  3. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit
  4. Bericht des Vorstandes über den Stand der Projekte (u.a. Nahwärmenetz, Freiflächen-PV, Mieterstrom) und Zukunftsperspektiven der DEnG
  5. Bericht zu Aktivitäten der DEnG GmbH
  6. Präsentation des Jahresabschlusses 2025
  7. Zustimmung der Generalversammlung zum dargestellten Jahresabschluss
  8. Verwendung des Jahresüberschusses, Aussprache und Beschlussfassung *
  9. Entlastung des Vorstandes
  10. Entlastung des Aufsichtsrates
  11. Satzungsänderung § 7 der Satzung:

    Der Satz „Wird ein Mitglied durch mehrere Erben beerbt, so endet die Mitgliedschaft der Erben am Schluss des Geschäftsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Erbfall eingetreten ist, sofern die Erben untereinander die Mitgliedschaft nicht einem Miterben allein überlassen haben (§ 77 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes).“

    wird ersetzt durch (neu):

    „Wird ein Mitglied durch mehrere Erben beerbt, so endet die Mitgliedschaft der Erben am Schluss des Geschäftsjahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Vorstand in Textform über den Erbfall unterrichtet wurde, sofern die Erben untereinander die Mitgliedschaft nicht einem Miterben allein überlassen haben (§77 Abs 2 des Genossenschaftsgesetzes).“

  12. Satzungsänderung § 38 der Satzung (Ergänzung neu – Anpassung an die Mustersatzung des BWGV):

    "Neben der gesetzlichen Rücklage kann eine weitere Ergebnisrücklage gebildet werden. Werden Eintrittsgelder, Agios, Strafgelder, Baukostenzuschüsse oder vergleichbare Beiträge erhoben, so sind sie dieser Ergebnisrücklage zuzuweisen. Über ihre Verwendung beschließen Vorstand und Aufsichtsrat in gemeinsamer Sitzung (§ 24 der Satzung). DerGeneralversammlung verbleibt das Recht, sie zur Deckung von Bilanzverlusten zu verwenden (§ 44 der Satzung)."

  13. Satzungsänderung § 27:

    alt: (3) Die Generalversammlung wird durch Bekanntmachung in dem in § 46 der Satzung vorgesehene Blatt einberufen unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen, die zwischen dem Tage des Zugangs (Abs. 7) bzw. der Veröffentlichung der Einberufung und dem Tage der Generalversammlung liegen muss. Mitglieder, die keinen Wohnsitz in Denzlingen haben, sind schriftlich oder elektronisch mit angemessener Frist einzuladen. Bei der Einberufung ist die Tagesordnung bekanntzumachen.

    neu: (3) Die Generalversammlung wird durch Bekanntmachung gemäß § 46 einberufen unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen, die zwischen dem Tage der Veröffentlichung der Einberufung und dem Tage der Generalversammlung liegen muss. Mitglieder, deren E-Mail-Adresse der Genossenschaft mitgeteilt wurde und die der elektronischen Kommunikation nicht widersprochen haben, werden zusätzlich per E-Mail an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse eingeladen. Mitglieder, die keine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben oder der elektronischen Kommunikation widersprochen haben, werden schriftlich per Post eingeladen. Die Einladung gilt als zugegangen, wenn sie an die zuletzt mitgeteilte E-MailAdresse versandt wurde. Bei der Einberufung ist die Tagesordnung bekanntzumachen.

  14. Satzungsänderung § 46:

    Bekanntmachungen (1) Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden in den gesetzlich vorgesehenen Fällen unter ihrer Firma im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denzlingen (neu:) auf der Internetseite der Genossenschaft veröffentlicht. Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht.

  15. Neuwahl des Aufsichtsrates
  16. .Vorstellung Projekt „Lebendige Ortsmitte: Denzlingen testet Fußgängerzone in der Rosenstraße"
  17. Verschiedenes
*Der Vorstand schlägt vor: Den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 38.335,79 unter Einbeziehungen eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 5.733,45 wie folgt zu verwenden:
  Gesetzliche Rücklage: EUR 384,00
    Andere Ergebnisrücklagen: EUR 0,00
  Dividende 2,50 %: EUR 35.171,00

Diese Ergebnisverwendung wird vom Aufsichtsrat befürwortet.

Hinweis: Der vorbereitete Jahresabschluss 2025 liegt zur Ansicht im Rathaus Denzlingen, Zimmer 2.23, zu den bekannten Geschäftszeiten aus.

Bitte prüfen Sie die Möglichkeit der Stimmübertragung per Vollmacht an ein anderes Mitglied.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Hollemann
Aufsichtsratsvorsitzender

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